Achtung: Gewerbegrundstück, keine reine Wohnbebauung möglich! Bitte sparen Sie sich daher Anfragen in diese Richtung. Willkommen in Urmitz am Rhein, der Ortsgemeinde mit ca. 3500 Einwohnern direkt am Rhein gelegen. Zur Verbandsgemeinde Weißenthurm gehörend liegt Urmitz sehr verkehrsgünstig, aber dennoch ruhig. In nur wenigen Minuten sind Sie auf der B9 und damit umgehend auf der A48. Der ideale Ausgangspunkt für Ihre Zukunft. Als attraktiver Wirtschaftsstandort bietet Urmitz zahlreiche Vorteile. Das Gewerbegebiet „Brückenstraße“ beheimatet einen 1227m² großes Baugrundstück, welches zum Verkauf steht. Das unbebaute Grundstück in der Brückenstraße grenzt direkt an die Straße an, es gibt keinen Gehweg. Unendlich Möglichkeiten auf einem flachen, rechteckigen Grundstück Mit einer Breite von ca. 25m und einer Tiefe von ca. 50m stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen. Das Gewerbegebiet ist durchzogen von verschiedenen Gewerken, die Freiwillige Feuerwehr findet sich einige Häuser weiter und in der direkten Nachbarschaft gibt es Wohnungen, so dass auch abends und am Wochenende immer jemand vor Ort ist. Lage Brückenstraße, 56220 Urmitz Entfernungen mit dem Auto zu… • Mülheim-Kärlich ca. 4min • B9 ca. 4min • Koblenz-Industriegebiet (IKEA, Globus, etc.) ca. 9min • Koblenz-Mitte ca. 12min Entfernungen zu Fuß zu • Bahnhof Urmitz-Rheinbrücke ca. 4min • Rheinufer Urmitz ca. 5min Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in Urmitz vorhanden, darunter beispielsweise • Banken (Volksbank, Sparkasse) • Supermarkt • Bäckerei und Metzgerei • Apotheke Aktuelle Nutzung Derzeit sind 388m² an einen solventen Mieter vermietet. Die restlichen 839m² sind ungenutzt. Es bestehen keine baulichen Anlagen. Bebauungsplan Laut Auskunft der zuständigen Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Weißenthurm aus 2017 befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Oberster Hofacker Abschnitt I“ in der Ortsgemeinde Urmitz. Danach sind nach der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in diesem Gebiet „Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke“ nicht gestattet. Die anderen ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wie „Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind“ und „Vergnügungsstätten“ sollten damit auf Antrag zugelassen werden können. Den Bebauungsplan erhalten Sie auf Anfrage, bitte prüfen Sie selbst ob Ihr Vorhaben möglich ist. Ich kann nur aus den mir vorliegenden Unterlagen zitieren und weder eine Zusicherung, noch eine Prüfung vornehmen. Bitte geben Sie Ihren Namen, eine Rückrufnummer und Ihre Firma mit an. Verkauf von Privat, Provisionsfrei!
Hinzugefügt am: 2020-10-10