Objekt Das Grundstück kann mit einem Einfamilienhaus, einem Bungalow oder auch einer großzügigen Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen bebaut werden. Die Bebauung wird durch das zuständige Bauamt beurteilt nach dem §34 BauGB wonach Sie sich mit Ihrer Bebauung an der Nachbarbebauung zu orientieren haben. Eine Teilung des Grundstücks oder eine Bebauung mit 2 Baukörpern ist hier nicht erwünscht. Ggf. ein großes Haus mit 2 Wohnungen könnte dann die Alternative sein. Das Grundstück wird verkauft wie es steht und liegt. Es ist derzeit mit einem kleinen Sommerhäuschen aus DDR-Zeiten bebaut. Dieses sollte dann abgerissen und entsorgt werden. Das Grundstück ist bereits vermessen worden. Die Straßenfront beträgt 15,98 m, die rückwärtige Seite hinten misst 15,99 m. Die Tiefe beträgt ca. 53 m. Eine festgelegte Bauflucht oder Baugrenze ist hier nicht vorgeschrieben, sodass Sie mit Ihren Vorstellungen weitestgehend flexibel sind. Terminvereinbarung und Exposé Bitte fordern Sie das komplette Exposé für weitere Informationen inkl. der Objektanschrift an. Bitte senden Sie mir dazu Ihre kompletten Kontaktdaten inkl. der Telefonnummern. Sie erhalten dann einen Lageplan mit Adresse. Gern können Sie sich dann das Grundstück vorab und diskret von außen ansehen um sich zu vergewissern, ob Ihnen die Lage zusagt. Per Mail an koeppenpotsdam@gmail.com oder unter 0172 3061088 oder 030 3464 8983.
Hinzugefügt am: 2020-10-10