Es handelt sich um ein attraktives nach Süden ausgerichtetes Baugrundstück in ruhiger Ortsrandlage mit schönem Blick ins Grüne. Das Baugrundstück ist insgesamt 730 m² groß (Flurstücke 43 und 46) und verfügt über ein Gehrecht, Fahrrecht und Leitungsrecht über das nachbarschaftlich gelegene Flurstück 3/34, das 100 m² groß ist. Der obigen Galerie ist ein Lageplan beigefügt, wo das angebotene Baugrundstück grün markiert ist. - Unbebautes Grasland - Ein positiver und rechtskräftiger Bauvorbescheid liegt vor - Bebauung mit einem Einfamilienhaus oder einem Doppelhaus möglich - Das Baufeld ist 13,40 m x 11,00 m groß (Länge x Breite) - Ein Baugrundgutachten liegt vor und ist einwandfrei In der Bauvoranfrage ist in den Antragsunterlagen die Geometrie des Dachs folgendermaßen formuliert: - Höhe des Doppelhauses: ca. 8,00 Meter (gemessen bis Mitte First des Satteldachs) - Höhe der Traufe: ca. 3,00 Meter - Neigung des Satteldachs (Hauptdach): ca. 40 Grad Von diesen Angaben könnte abgewichen werden. So wäre zum Beispiel ein Einfamilienhaus im Stil eines Flachdachbungalows genehmigungsfähig – das habe ich beim Bauamt in Erfahrung gebracht. In der Bauvoranfrage ist in der Baubeschreibung ein roter Klinker als Vormauerziegel vorgesehen, doch von dieser Angabe könnte abgewichen werden und stattdessen beispielsweise eine Holzverschalung gewählt werden – das habe ich beim Bauamt in Erfahrung gebracht. Erdgas liegt als Energieträger in Klötzin derzeit nicht an. Schmutzwasser muss und Regenwasser kann in den öffentlichen Mischwasserkanal geleitet werden, wobei gemäß gemeindlicher Satzung auf dem Grundstück eine konventionelle Dreikammer-Kleinkläranlage vorzuschalten ist. Keine Käuferprovision. Foto 1: Blick nach Westen Foto 2: Blick nach Norden Foto 3: Blick nach Süd-Osten Foto 4: Blick nach Süd-Westen
Hinzugefügt am: 2020-10-30